Einspruch von Mittelrheinliga-Schwergewicht Eintracht Hohkeppel wegen Rothosen-Sieg, wird vor dem Verbandssportgericht abgewatscht!

Bergische legten Einspruch gegen den 3:2-Sieg der SpVg. Porz vom 1. Oktober ein – Eintracht entpuppte sich im Nachhinein als schlechter Verlierer

von Werner Kilian

Am 1. Oktober 2023 kam es im Autohaus Schmitz-Sportpark zum großen Aufeinandertreffen zwischen dem Mittelrheinliga-Aufsteiger SpVg. Porz und finanzkräftigen Meisterschaftsfavoriten SV Eintracht Hohkeppel. Wir erinnern uns an die vielen spannenden Fußball-Schlachten der vergangenen Jahre in der Bezirks- und Landesliga. In einer dramatischen Mittelrheinliga-Partie besiegte der Underdog aus Porz die Bergischen am Ende völlig überraschend mit 3:2 und sorgte damit für die größte Sensation des Spieltages.

Im Nachgang hat sich die Eintracht als schlechter Verlierer gezeigt. Der Verein legte Einspruch gegen die Spielwertung ein und versuchte auf diesem Weg an eigeplante Punkte zu kommen. Interessant dabei, dass der Einspruch damit begründet wurde, dass der Porzer Coach Jonas Wendt trotz Sperre gecoacht haben soll. Dabei war Wendt überhaupt nicht gesperrt und hatte sich während der Begegnung aus eigenem Antrieb in die Zuschauerregion zurückgezogen. Das Verbandssportgericht wies den Einspruch klar zurück und schenkte darüber hinaus auch dem weiteren Einspruchsgrund wegen vermeintlich dreier Spieler, die ohne Rechtsgrund gesperrt worden sein sollen, keine Beachtung, weil eindeutige Einspruchsgründe fehlten.

Die Bergischen stellten sich damit absolut ein schlechtes Zeugnis aus, zumal es Eintracht-Trainer Mahmut Temür war, der in der Schlussphase die Contenance verlor und für jedermann hörbar laut in Richtung Porzer Trainerbox den außenstehenden Wendt mit den Worten: „Halt doch die Fresse, Jonas! Halt die Fresse, Jonas!“ betitelte. Das war auch dem ausgezeichneten Referee Dr. Lukas Heineck nicht entgangen, der Temür mit der Roten Karte aus der Trainerbox entfernte. Temür leistete sich darüber hinaus auch am vergangenen Sonntag beim Spiel in Vichttal ein Fehlverhalten, worauf er auch von Schiedsrichter Sven Landgraf in der 95. Minute mit einer erneuten Roten Karte aus der Trainerbox verwiesen wurde.

Letztendlich ist festzuhalten, dass sich Eintracht Hohkeppel bei der überraschenden Niederlage bei den Porzer „Rothosen“ nicht nur als schlechter Verlierer entpuppt hat, sondern sich auch selbst einen kleinen Imageschaden zuschreiben kann.  Und das hat eigentlich ein aufstrebender Club, der durchaus das Potential und die Mittel für die Regionalliga hat, nicht nötig.

Hier die offizielle Urteilsbegründung:

Aktenzeichen: 00031-23/24-2300VSG; SpVg. Porz – SV Eintracht Hohkeppel

In dem Sportrechtsverfahren aufgrund Einspruchs des Vereins SV Eintracht Hohkeppel gegen die Spielwertung wegen unerlaubten Coachings durch gegnerischen Trainer sowie 3 Spielersperren ohne ersichtlichen Grund anlässlich des Verbandsliga-Spiels SpVg. Porz – SV Eintracht Hohkeppel vom 01.10.2023 hat das Verbandssportgericht Mittelrhein durch seine/n Sportrichter/Sportrichterin(nen) Thomas Riedel am 15.10.2023 im schriftlichen Verfahren FÜR RECHT ERKANNT:

  1. Der Einspruch wird zurückgewiesen.
  2. Einspruchsgebühren sind verfallen.
  3. Die Kosten des Verfahrens trägt der Einspruchsführer.

Angewendete Vorschrift(en): § 58 RuVO

Gründe:  Der Einspruch ist unbegründet.

Der Vortrag des Einspruchsführers zur Begründung, der gegnerische Trainer habe trotz Sperre gecoacht, ist bereits sachlich unzutreffend, weil er nicht gesperrt war.

Der Vortrag bzgl. eines Einspruchsgrundes wegen vermeintlich dreier Spieler, die ohne Rechtsgrund gesperrt worden sein sollen, ist unsubstantiiert, so dass er unbeachtlich ist.

Es fehlen Einspruchsgründe, die abschließend in der einschlägigen Vorschrift des § 58 RuVO aufgezählt, vorliegend nicht annähernd erkennbar sind.

Das Verbandssportgericht